eMail-Überwachung: Jedem das Seine… »
Vorwort Wie erst heute auf Heise Online zu lesen ist, hat der Bundesgrichtshof (BGH) bereits Ende März einen äußerst fragwürdigen Beschluß in Bezug auf die providerseitig gelagerten eMails ausgesprochen (PDF, AZ „1 StR 76/09“). Zusammengefaßt läßt sich schreiben, der BGH mißt eMails in Providerpostfächern keine relevante Bedeutung bei, der 1. Strafsenat erkennt keinen „Telekommunikationsvorgang“ beim […]